Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission Vorschläge für eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung und deren Prüfung veröffentlicht.
Zum Jahreswechsel stellt sich immer die Frage, welche Unterlagen und Daten entsorgt oder gelöscht werden können. Nach zehn, acht oder sechs Jahren – es kommt darauf an.
Der Steuerpflichtige kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachweisen.