September 2023

Wachstumschancengesetz – steuerliche Abschreibung

Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 den Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.

Gegenüber dem Referentenentwurf (RefE) haben sich im beschlossenen Regierungsentwurf (RegE) Änderungen ergeben. In Bezug auf die steuerliche Abschreibung sind insbesondere nachfolgende Änderungen enthalten:

Neu aufgenommen wurde die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs. 2 S. 1 EStG-E). Die degressive Abschreibung i.H.v bis zu 25 %, höchstens dem 2,5-fachen der linearen Abschreibung, soll für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt worden sind, wieder anstelle der linearen Abschreibung in Anspruch genommen werden können.

Einführung einer degressiven Absetzung für Abnutzungen (AfA) für Wohngebäude mit 6 % befristet auf sechs Jahre (§ 7 Abs. 5a EStG-E). Aufgrund des akuten Wohnraummangels sowie der anhaltenden wirtschaftlichen Belastungen durch hohe Baukosten soll zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Unterstützung der Bauwirtschaft die Inanspruchnahme einer geometrisch-degressiven Abschreibung für Gebäude mit fallenden Jahresbeträgen befristet ermöglicht werden. Die neue degressive AfA kann nach einem unveränderlichen Prozentsatz i.H.v 6 % vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden. Diese AfA soll ausschließlich für Gebäude ermöglicht werden, die Wohnzwecken dienen, in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR belegen sind und mit deren Herstellung nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen wird.

Im Regierungsentwurf enthalten sind auch die Anhebung der GwG-Grenze nach § 6 Abs. 2 EStG von 800 Euro auf 1.000 Euro, der Wertgrenze für Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG von 1.000 Euro auf 5.000 Euro sowie der Sonderabschreibung nach § 7g EStG von 20 % auf 50 %.

Die Stellungnahme des Bundesrats zum RegE des Gesetzes wird in seiner Sitzung am 29.9.2023 erwartet. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2023 abgeschlossen werden. Wir behalten die weitere Entwicklung im Blick.