März 2024

Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung reiner Elektrofahrzeuge

Die bei der Nutzungswertbesteuerung begünstigter reiner Elektrofahrzeuge zu berücksichtigende Bruttolistenpreisgrenze wurde mit Verabschiedung des Wachstumschancengesetztes von bisher 60.000 EUR auf 70.000 EUR angehoben.

Bei der Ermittlung des Entnahmewerts aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat, ist bei Anwendung der 1 %-Regelung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises bzw. bei Anwendung der Fahrtenbuchregelung nur ein Viertel der Anschaffungskosten anzusetzen. Begünstigt von der Viertelregelung sind reine Elektrofahrzeuge, inklusive Brennstoffzellenfahrzeuge. Entsprechendes gilt für die Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer.

Die Regelung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden und greift für Kraftfahrzeuge, die nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2031 angeschafft werden.