Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission Vorschläge für eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung und deren Prüfung veröffentlicht. Die Vorschläge umfassen im Wesentlichen die Omnibus-Richtlinien zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie, der Bilanzrichtlinie, der CSRD und der CSDDD.
In einem ersten Schritt soll der Anwendungszeitraum für die ursprünglich ab 2025 berichtspflichtigen Unternehmen der „2. Welle“, also große Kapitalgesellschaften, sowie für die ursprünglich ab 2026 berichtspflichtigen kapitalmarktorientierten KMU um jeweils zwei Jahre auf 2027 beziehungsweise 2028 verschoben werden.
In einem zweiten Schritt sollen die inhaltlichen Änderungen in einer weiteren Omnibus-Richtlinie vollzogen werden. Eine wesentliche Änderung stellt die deutliche Reduzierung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen dar. Die Berichtspflicht soll nur noch für große Kapitalgesellschaften mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro gelten. Die EU-Kommission schätzt, dass damit ca. 80 % der Unternehmen aus der Berichtspflicht fallen werden.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_614
Der zweite Schritt beinhaltet eine Vielzahl weiterer Änderungsvorschläge, u.a. die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von berichtspflichtigen Unternehmen dauerhaft mit begrenzter statt hinreichender Sicherheit.
Bitte beachten Sie, dass sich das Omnibus-Paket noch im Entwurfsstadium befindet. Die endgültige Umsetzung hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene ab. Die Kommission fordert die beiden gesetzgebenden Organe auf, dieses Omnibus-Paket vorrangig zu behandeln.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.